Mietbedingungen für Fahrräder und Tretmobile
- Die Ausgabe der Tagesräder erfolgt bis 13:00 Uhr.
- Der Mieter haftet für die überlassenen Mietgegenstände nach den Grundsätzen des BGB. Schäden, die über den normalen Verschleiß hinausgehen, sowie der Verlust der Mietsache gehen zu Lasten des Mieters.
- Eine Haftung bei Unfällen wird nicht übernommen.
- Das Fahren der Fahrräder, Tretmobile und E-Scooter erfolgt auf eigene Gefahr.
- Die Fahrräder & Tretmobile dürfen nicht am Strand und nicht im Seewasser gefahren werden. Ferner ist es untersagt mit den Fahrrädern oder mit den Tretmobilen Treppen herunter zu fahren. Sollte es durch unsachgemäße Verwendung zu Schäden kommen, haftet der Mieter.
- Bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine Erstattung des Mietpreises
- Eine Mietverlängerung bedarf der vorherigen Absprache.
- Bei Verlust des Fahrradschloss-Schlüssels oder des Korbes müssen 5,00 € erstattet werden.
- Bei einer Panne (platter Reifen, etc.) muss das Fahrrad auf eigene Kosten des Mieters zum Vermieter zurückgebracht werden.
- Gemietete Fahrräder sind am Abgabetag bis spätestens 18:00 Uhr zurückzugeben.
- Ist eine Verspätung bei der Rückgabe absehbar, bitten wir um eine telefonische Information. Wir behalten uns eine Nachzahlung zum Tagespreis vor.
Speziell für Tretmobile
- E-Scooter dürfen ab 14 Jahren gefahren werden. Das Alter muss nachgewiesen werden. Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterzeichnen.
- Für Go-Carts, die durch Unachtsamkeit oder Fahrfehler in der Ostsee versenkt werden, berechnen wir eine Reinigungs- und Instandsetzungspauschale in Höhe von 200,00 €. Zu zahlen vor Ort in bar.
- Die Go-Carts dürfen auf keinen Fall auf der Brücke am Südstrand gefahren werden.
- Go-Carts sind keine Autoscooter! Das absichtliche Gegeneinanderfahren ist zu unterlassen.
- Das Fahren auf der Skaterbahn am Südstrand ist strengstens untersagt.
- "Matschfahrten" sind zu unterlassen.